Schon vor über zwanzig Jahren kam ich mit dem Gesetz in Konflikt und hatte mit der Polizei zu tun. Heute ist mir ein älterer Zeitungsartikle aus dem Jahr 1995 in die Finger gekommen mit dem Titel „Max R.: Ich bin unschuldig!“ (Floh, Parteizeitung der JCVP Luzern, 1/1995). Damals verklebte ich mit ein paar Parteikollegen der JCVP Stadt Luzern die halbe Altstadt mit Wahlpropaganda. Die Polizei hielt uns an und wir mussten die Kleber wieder entfernen. Das erinnerte mich an das Telefon von der Polizei von letzter Woche.
Max R. in den Händen der Polizei…
„Rückzug des Strafantrages würde wohlwollend zur Kenntniss genommen“
Eine Firma spamte mich kürzlich mit mehreren Emails zu worauf ich über die Firma bloggte und schrieb, dass die „Firma XY ein feuchtfröhlicher Spamer sei„. Da brachte mir eine superprovisorische Verfügung und Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Per Definition sind diese Emails eindeutig als Spam zu deklarieren. Sicherheitshalber beantragte ich gegen diese Firma aber noch einen Strafantrag wegen verbotenem Spammings. Die Klage wegen Persönlichkeitsverletzung wird zu 100% abgewiesen werden. Ich will aber, dass die Klägerin und Spamerin aber noch wegen dieser strafbaren Handlung bestraft und verurteilt wird.
Eine nette Polizistin rief mich vor ein paar Tagen an und teilte mir mit, dass ein Rückzug meiner Strafanzeige vom Gericht wohwollend zur Kenntniss genommen werden würde. Falls nämlich die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag wegen Geringfügigkeit nicht Anhand nehmen würde, könnte das Gericht das eher zuungunsten von mir auslegen.
Nimmt der Staat die Täter in Schutz?
Ich bin Opfer von einer Spam-Attacke und könnte wegen meiner Strafanzeige plötzlich schlechter gestellt werden! Selbst ohne Strafanzeige werde ich vom Vorwurf der Persönlichkeitsverletzung freigesprochen. Dass ich aber den Straftatbestand des Spammings bei der Polizei anzeigte, verschlechter plötzlich meinen Position vor Gericht. Der Staat hätte es lieber, wenn ich den mutmasslichen Täter gar nie angezeigt hätte. Seit wann nimmt der Staat Straftäter in Schutz? Es kann doch nicht sein, dass man wegen eines Strafantrages plötzlich schlechter gestellt ist!
Ich bin unschuldig!