Renate Senn ist die Pflichtverteidigerin des pädophilen Massenmörders Thomas N. Im Frühling 2018 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und wird verwahrt.
Das Gericht befand, dass Thomas N. besonders grausam, skrupellos, primitiv, egoistisch handelte und seine vier Opfer regelrecht schächtete. Zudem missbrauchte er einen 13-jährigen Buben sexuell, bevor er auch diesen abschlachtete.
Die Rechtsanwätin Renate Senn legte sich für Ihren Klienten voll ins Zeug und behauptete, dass Thomas N. nicht besonders grausam war und den Opfern nicht mehr Schmerzen bereitet, als es für eine Tötung nötig sei.
Auch den Missbrauch am Kind relativierte Renate Senn. Der sexuelle Missbrauch an dem Kind habe «lediglich 20 Minuten gedauert» und sei «nicht von übermässiger Gewalt beherrscht gewesen».
Renate Senn: „Die Opfer hätten dem Täter in die Hände gespielt und sich nicht gewehrt.“
Das Gericht rügte die Anwältin Renate Senn zurecht, dass die Argumentation, wonach die Opfer durch ihre passive Haltung zum Tatgeschehen beigetragen hätten, geradezu bizarr und grotesk ist.
Blick ging noch weiter und schrieb auf der Titelseite:
„Killer-Anwältin verhöhnt Opfer“