Liebe Deutsche, bitte nicht weiterlesen, denn dieser Bericht ist zu schockierend!
Das höchste Gericht in der Schweiz, das Bundesgericht, erlaubt es, den Hitler-Gruss zu zeigen und „Heil Hitler“ zu rufen.
Das zeigen dieses rechtsextremen Grusses gehöre zur Meinungsfreiheit und tue niemandem weh, jedenfalls jetzt noch nicht.
In der Schweiz nehmen die extremistischen Kräfte immer mehr zu, egal ob auf der linken oder rechten Seite.
Wer z.B. seine Krankenkassenprämien nicht rechtzeitg bezahlen kann und betrieben wird, kommt in Luzern und in anderen Kantonen auf eine Schwarze Liste.
Wer auf dieser Liste ist, wird nicht mehr medizinisch behandelt, ausser in einem Notfall. Ist es menschlich, Menschen auf eine Schwarze Liste wegzusperren?
Wäre es nicht hilfreicher, diesen Menschen Unterstützung zu geben, damit sie es aus eigener Kraft schaffen, ihre Versicherungsprämien zu bezahlen?
Wer für solche Schwarze Listen verantwortlich ist, werde ich in Zukunft mit einem herzlichen „Heil Hitler“ begrüssen, ganz legal!
Quelle/Bild: NZZ
Update vom 12. Juli 2014: Rechtsextremist bekommt sogar noch Geld für seinen Hitlergruss