Kürzlich war ich als Zuschauer an einer Gerichtsverhandlung betreffend Persönlichkeitsverletzung. Da ich selber momentan wegen Persönlichkeitsverletzung einer Firma angeklagt bin (Firma XY ist eine Spamer“) besuchte ich zur Vorbereitung diese Gerichtsverhandlung. Beide Parteien gaben zusammen über Fr. 50’000.- für Ihre Anwälte aus. Die Verfahrens- und Gerichtskosten muss der Steuerzahler übernehmen. Am Schluss meinte der Richter nur, dass es sich um eine sinnlose Streiterei handelt, die den Steuerzahler teuer zu stehen kommt. Nur die Anwälte verdienen immer, egal ob sie obsiegen oder nicht, deshalb gibt es auch so viele vor Gericht ausgetragene Streitfälle.
„Gerechtigkeit erhöhet ein Volk“
Zur Strafanklage kam es, weil sich jemand getraute, einen Missstand anzusprechen. Das passte dem Beroffenen natürlich gar nicht. Der Angeklagte wehrte sich, indem er sagte, dass er dazu Zivilcourage brauchte und er bei einem offensichtlichen Missstand nicht einfach die Augen verschliessen kann. Der Angeklagte sagte, dass die Gesellschaft bei einer Verurteilung noch mehr die Augen verschliessen würde, da sie Angst hätte dafür bestraft zu werden. Zum Glück kam es zum Freispruch.
Das Gericht hat erkannt, dass man sich mit dem Aufdecken einer möglichen Straftat eines Dritten nicht strafbar macht. Diese Gerechtigkeit festigt die Gesellschaft oder wie es im Spruch im Gerichtsgebäude heisst „Gerechtigkeit erhöhet ein Volk“.