Ein aktuelles Bundesgerichtsurteil bestätigt, dass Facebook nicht dazu gezwungen werden kann, die Daten eines Fake-Profils herauszugeben. Selbst dann nicht, wenn diese Person auf Facebook gegen die Schweizerische Anti-Rassismus-Strafnorm verstösst. Die USA kennt nämlich so eine Strafnorm nicht! In der Schweiz ist man schon ein Rassist, wenn man in einem Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ schreibt!!!
Die zuständige Staatsanwältin des Kompetenzzentrum Cybercrime schaffte es nicht, Facebook zur Herausgabe der Daten dieses mutmasslichen Rassisten zu bringen. Es ist also rechtlich unbedenklich von der Schweiz aus auf Facebook rassistische Parolen zu schreiben. Die Schweizer Behörden haben keine Möglichkeit bei Facebook an die Person hinter diesem Profil zu kommen.
Die gleiche Staatsanwältin beschlagnahmte vor einem Jahr schon meine Domain xxx, da diese angeblich zur Begehung einer Straftat gedient hat und diese die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdete. Die Domain wurde nach einem langwierigen Rechtsstreit vom Bezirksgericht Zürich wieder an mich übertragen.
Es scheint, dass diese Cybercrime-Staatsanwältin nicht besonders viel Erfolg hätte…
Quelle: NZZ – Straffreie Äusserungen im Internet und Die Stimmung ist gefährlich