Anwältin Renate Senn spielt sexuellen Missbrauch herunter und verhöhnt die Opfer

Renate Senn ist die Pflichtverteidigerin des pädophilen Massenmörders Thomas N. Im Frühling 2018 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und wird verwahrt.
Das Gericht befand, dass Thomas N. besonders grausam, skrupellos, primitiv, egoistisch handelte und seine vier Opfer regelrecht schächtete. Zudem missbrauchte er einen 13-jährigen Buben sexuell, bevor er auch diesen abschlachtete.

Die Rechtsanwätin Renate Senn legte sich für Ihren Klienten voll ins Zeug und behauptete, dass Thomas N. nicht besonders grausam war und den Opfern nicht mehr Schmerzen bereitet, als es für eine Tötung nötig sei.

Auch den Missbrauch am Kind relativierte Renate Senn. Der sexuelle Missbrauch an dem Kind habe «lediglich 20 Minuten gedauert» und sei «nicht von übermässiger Gewalt beherrscht gewesen».

Renate Senn: „Die Opfer hätten dem Täter in die Hände gespielt und sich nicht gewehrt.“

Das Gericht rügte die Anwältin Renate Senn zurecht, dass die Argumentation, wonach die Opfer durch ihre passive Haltung zum Tatgeschehen beigetragen hätten, geradezu bizarr und grotesk ist.

Blick ging noch weiter und schrieb auf der Titelseite:

„Killer-Anwältin verhöhnt Opfer“

Renate Senn
Renate Senn

 

 

Eine Putzfrau muss versichert sein

Wir in der WG putzen noch selber. Wer aber in seiner Freizeit nicht putzen will, der engagiert sich eine zuverlässige Putzfrau. Viele denken sich dabei, dass es mit der Bezahlung eines Stundenlohnes gemacht wäre. Doch das stimmt leider nicht. Wer eine Putzfrau anstellt, ist Arbeitgeber und hat somit auch Pflichten.

Wieviel Stundenlohn bezahlt man einer Putzfrau?

Erstens muss man einer Putzfrau in der Schweiz einen Mindestlohn von Fr. 18.90 bezahlen. Das sollte schon mal kein Problem darstellen, da man einer Putzfrau meistens sowieso mindestens Fr. 20.- pro Stunde bezahlt. Dazu kommt aber noch eine Ferienentschädigung, die man auf der Lohnabrechnung separat ausweisen muss. Das macht nochmals plus 8,3%. Es ist auch üblich, einen Feiertagszuschlag von ca. 3% zu bezahlen. Wer eine Putzfrau weniger als acht Stunden pro Woche beschäftigt, muss ihr keinen 13. Monatslohn bezahlen. Allgemein kann man sagen, dass man mit einem Stundenlohn von Fr. 25.- gut fährt – man muss die Zusätze aber explizit im Vertrag und auf der Abrechnung festhalten.

Wie muss man eine Putzfrau versichern?

Eine Putzfrau muss man immer bei der AHV anmelden und für sie AHV-Beiträge entrichten. Zudem muss man eine Putzfrau zwingend gegen Arbeitsunfall versichern. Die meisten Versicherungen bieten das an und die Kosten betragen ca. Fr. 100.- pro Jahr. Normalerweise schliesst man für einen Angestellten auch eine Krankentaggeldversicherung ab. Doch die wenigsten Versicherungen bieten für Hausangestellte eine solche an. Wer nicht das Risiko eingehen will, seiner Putzfrau im Krankheitsfall über zwei Jahre 80% ihres Lohnes zu bezahlen, schliesst in einer Vertragsklausel diese explizit aus.

Putzfrau selber anstellen oder eine Agentur beauftragen?

Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn Sie eine zuverlässige Putzfrau schon persönlich kennen, setzen Sie einen schriftlichen Vertrag auf , bezahlen sie fair und versichern sie korrekt. Auch ihre Putzfrau möchte gegen Unfall versichert sein und hat im Alter ein Anrecht auf eine AHV! Wer sich den administrativen Aufwand schenken will, ist mit einer Lösung von Quitt gut beraten.

Wer möglichst flexibel sein will und sich mit Versicherungen und Vertragsklauseln nicht beschäftigen will, ist mit einer Putzfrauenagentur gut beraten.

Wichtige Infos über das Kompetenzzentrum Cybercrime Zürich

Das Kompetenzzentrum Cybercrime in Zürich ist in aller Munde, würde die Staatsanwältin Sandra Schweingruber alias Cyber-Sandy sagen. Wer nach der Cybercrime-Bekämpfung sucht, der findet die Infos der Staatsanwaltschaft Zürich langweilig. Dort schreiben ein paar Beamten, dass sie im Internet nach Verbrechern suchen. Dieser Polizeibehörde mit besonderen Befugnissen (?) sind gemäss Staatsanwältin Schweingruber die Hände gebunden, gab sie schon zu verlauten. Ihr wäre es nicht einmal möglich, bei Facebook an wichtige Daten zu kommen, da die Amis sperren.

Ein Mörder, der der in Zürich einen Mann umbrachte, beschaffte sich kürzlich im Darknet eine Schusswaffe. Da sich die Spezialbehörde Cybercrime Zürich leider nicht ins dunkle Darknet traut, mussten die Kollegen von Bern ran. Die fackelten nicht lange und verhafteten den Mörder, als er die Waffe abholen wollte, so funktioniert korrekte Polizeiarbeit. Das Kompetenzzentrum Cybercrime lässt aber lieber Domain-Namen sperren, auf der man z.B. Werbung für Sonnencreme sieht und erkennt darin die Gefährdung der Bevölkerung und eine schlimme Straftat.

Google zeigt die wichtigsten Infos über das Kompetenzzentrum Cybercrime: