Eine Putzfrau muss versichert sein

Wir in der WG putzen noch selber. Wer aber in seiner Freizeit nicht putzen will, der engagiert sich eine zuverlässige Putzfrau. Viele denken sich dabei, dass es mit der Bezahlung eines Stundenlohnes gemacht wäre. Doch das stimmt leider nicht. Wer eine Putzfrau anstellt, ist Arbeitgeber und hat somit auch Pflichten.

Wieviel Stundenlohn bezahlt man einer Putzfrau?

Erstens muss man einer Putzfrau in der Schweiz einen Mindestlohn von Fr. 18.90 bezahlen. Das sollte schon mal kein Problem darstellen, da man einer Putzfrau meistens sowieso mindestens Fr. 20.- pro Stunde bezahlt. Dazu kommt aber noch eine Ferienentschädigung, die man auf der Lohnabrechnung separat ausweisen muss. Das macht nochmals plus 8,3%. Es ist auch üblich, einen Feiertagszuschlag von ca. 3% zu bezahlen. Wer eine Putzfrau weniger als acht Stunden pro Woche beschäftigt, muss ihr keinen 13. Monatslohn bezahlen. Allgemein kann man sagen, dass man mit einem Stundenlohn von Fr. 25.- gut fährt – man muss die Zusätze aber explizit im Vertrag und auf der Abrechnung festhalten.

Wie muss man eine Putzfrau versichern?

Eine Putzfrau muss man immer bei der AHV anmelden und für sie AHV-Beiträge entrichten. Zudem muss man eine Putzfrau zwingend gegen Arbeitsunfall versichern. Die meisten Versicherungen bieten das an und die Kosten betragen ca. Fr. 100.- pro Jahr. Normalerweise schliesst man für einen Angestellten auch eine Krankentaggeldversicherung ab. Doch die wenigsten Versicherungen bieten für Hausangestellte eine solche an. Wer nicht das Risiko eingehen will, seiner Putzfrau im Krankheitsfall über zwei Jahre 80% ihres Lohnes zu bezahlen, schliesst in einer Vertragsklausel diese explizit aus.

Putzfrau selber anstellen oder eine Agentur beauftragen?

Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn Sie eine zuverlässige Putzfrau schon persönlich kennen, setzen Sie einen schriftlichen Vertrag auf , bezahlen sie fair und versichern sie korrekt. Auch ihre Putzfrau möchte gegen Unfall versichert sein und hat im Alter ein Anrecht auf eine AHV! Wer sich den administrativen Aufwand schenken will, ist mit einer Lösung von Quitt gut beraten.

Wer möglichst flexibel sein will und sich mit Versicherungen und Vertragsklauseln nicht beschäftigen will, ist mit einer Putzfrauenagentur gut beraten.

Die Tantra-Massage umfasst viel mehr als nur die Lingam-Massage und die Yoni-Massage

Die Tantramassage ist eine sinnlich-erotische Ganzkörpermassage. Dabei umfasst diese Intimmassage viel mehr als nur die bekannte Lingammassage und Yonimassage. Die Tantra-Massage ist ein Spezialgebiet des Tantras und wird in den letzten Jahren auch immer mehr in der Schweiz angeboten. Seriöse Tantra-Masseurinnen befolgen eine spezielle Zeremonie, bei der man sich viel Zeit und Ruhe nimmt. Es wird auf eine ruhige und warme Atmosphäre geachtet und in einem Vorgespräch über die Wünsche des Massierten eingegangen und den Ablauf der Tantramassage besprochen.

Ablauf der Tantramassage

Das Schöne an der Tantramassage ist, dass jeder Mensch als Ganzes geliebt und geachtet wird. Es besteht absolut kein Druck und man wird in einer sehr ruhigen und entspannenden Zeremonie auf die Tantra-Massage eingestimmt. Die Tantramassage ist eine Nacktmassage bei der auch die Masseurin unbekleidet ist. Bei einer Tantra-Massage ist der Massierte aber in einer passiven, empfangenden Rolle. Es findet kein Geschlechts- oder Oralverkehr statt.

Bei der Tantramassage achtet man auf eine ruhige und warme Umgebung

Die Lingam-Massage

Die Lingammassage ist die Massage des Lingams, der männlichen Genitalien. Diese Intimmassage beim Mann umfasst den ganzen Penis und kann auch den Anus und die Prostata miteinbeziehen. Bei der Prostatamassage wird die Prostata des Mannes massiert. Das Prostata-Melken ist dabei eine fortgeschrittene Massagetechnik der Tantramassage.

Die Yoni-Massage

Die Yonimassage ist die Massage der weiblichen Genitalien. Je nach Wunsch wird dabei die äussere und die innere Vagina massiert, was für die Frau ein sehr sinnliches und intimes Erlebnis ist.

Bei der Tantramassage ist es wichtig, dass der sexuelle Aspekt nicht zu stark im Vordergrund steht. Die Tantra-Massage verbindet die Spiritualität mit der Sexualität und stärkt die sexuelle Lebenskraft und führt den Menschen zu seiner Mitte.

Der lange Weg der Liquidation einer GmbH in der Schweiz

Wenn in der Schweiz eine GmbH aufgelöst werden soll, wird in der Praxis von einer Liquidation gesprochen. Diese Liquidation einer GmbH kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen, wobei als Hauptgrund für gewöhnlich die mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugrunde liegt. Die Liquidation einer GmbH erfolgt jedoch ausschließlich dann, wenn es noch ein gewisses Restvermögen gibt, das unter den Gläubigern sowie den Gesellschaftern aufgeteilt wird. Es gibt jedoch gewisse Kriterien zu beachten.

Der erste Schritt zur Liquidation der GmbH

Der Vorgang der Liquidation wird im ordentlichen Verfahren in einer Gesellschafterversammlung ausgelöst, in der auch ein Liquidator oder mehrere Liquidatoren gewählt werden. Der Liquidator trägt die Hauptverantwortung und ist während des gesamten Verfahrens der Ansprechpartner für alle Massnahmen. Der Beschluss, der in dieser Gesellschafterversammlung als sogenannter Auflösungsbeschluss gefasst wird, muss anschliessend zwingend im Rahmen der öffentlichen Beurkundung publiziert werden. Beachtet werden sollte in dem Zusammenhang Liquidation einer GmbH der Umstand, dass einer der entsprechenden Liquidatoren einen Wohnsitz in der Schweiz haben muss. Es ist auch möglich, den Liquidator im Rahmen der Gesellschafterversammlung abzuberufen. Im Fall des richterlich eingesetzten Liquidators ist dies allerdings nicht möglich.

Die Veröffentlichung und die weiteren Massnahmen

Sollte die Liquidation einer GmbH erfolgen, so hat die Gesellschaft diesen Umstand sowie die entsprechenden Liquidatoren im Handelsregister zu veröffentlichen. Diese Massnahme erfolgt deklaratorisch, obgleich der Auflösungsbeschluss noch nicht die Auflösung als solche zur Folge hat. Hinter der Rechtsform der Gesellschaft muss allerdings der Zusatz „in Liquidation“ zwingend aufgeführt sein. Während dieser Zeit beginnt der Liquidator mit seinen Aufgaben. Die Erstellung einer Bilanz hat hierbei Priorität, um das endgültige Gesellschaftsvermögen festzustellen. Sämtliche offenen Geschäfte der Gesellschaft sind von dem Liquidator ordentlich zu beenden und die Gesellschaftsschulden müssen zwingend von dem ermittelten Vermögen getilgt werden. Ein Liquidator hat das Recht, die Aktiven der Gesellschaft zu veräussern um die Gesellschaftsschulden zu tilgen. Des Weiteren vertritt der Liquidator die Liquidation GmbH in allen Rechtsgeschäften vollumfänglich. Sofern nach Abschluss dieser Rechtsgeschäfte noch ein Restvermögen der Gesellschaft verbleibt, so verteilt der Liquidator dieses Vermögen unter den Gesellschaftern. Als Grundlage hierfür gelten die Stammanteile, die jeder Gesellschafter inne hat. Diese Verteilung darf jedoch erst nach einem ganzen Jahr durchgeführt werden. Dieses Jahr wird allgemeinhin als Sperrjahr bezeichnet. Sollten die Schulden der Gesellschaft jedoch frühzeitiger getilgt worden sein, so kann die Verteilung auch nach drei Monaten erfolgen. Hierfür muss allerdings zwingend eine Bestätigung eines Revisionsexperten vorliegen, da das Sperrjahr als Gläubigerschutzjahr angesehen wird.

Nachdem die Liquidation der GmbH abgeschlossen ist, erfolgt der Löschungsantrag der Liquidatoren bei dem zuständigen Handelsregister im Zuge einer entsprechenden Löschungsanmeldung. Diese Anmeldung erfordert den zwingenden Nachweis der Liquidatoren, dass sämtliche Schuldenrufe öffentlich im Handelsblatt der Schweiz durchgeführt wurden und dass die Gesellschaft somit keinerlei zukünftige Schuldenrufe mehr zu befürchten hat. In der gängigen Praxis ist dieser Schritt mit einer üblichen Anmeldung des Löschungsverfahrens. Weitergehende Belege müssen für gewöhnlich von den Liquidatoren nicht mehr erbracht werden. Ist die Anmeldung bei dem zuständigen Handelsregister erfolgt, so holt dieses Amt bei der kantonalen sowie der eidgenössischen Steuerverwaltung eine entsprechende Bewilligung, die sogenannte Löschungsbewilligung ein und führt die Löschung praktisch durch. Mit dieser Massnahme, die als letzter Schritt einer langen Reihe von Massnahmen angesehen wird, ist der gesamte Prozess der Liquidation letztlich abgeschlossen und die GmbH wird auch praktisch gelöscht.

Es muss nicht zwingend liquidiert werden

Eine Liquidation kostet einiges an Geld und Zeit. Dauert der gesamte Prozess bis zu 2 Jahren und verschlingt bis zu CHF 4’000, lohnt es sich, eine Alternativlösung anzusehen. Denn wenn Sie ihre GmbH auflösen möchten, dann haben Sie auch die Möglichkeit, diese an einen Broker wie beispielsweise die Abovo Treuhand in Herisau zu verkaufen. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, damit ein Broker eine GmbH in sein Portfolio aufnimmt. Diese muss schuldenfrei sein und frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, ist dies nicht der Fall, muss der lange Weg der Liquidation gewählt werden.