Stellungnahme von Hansi Voigt auf den Bericht des Tagesanzeigers betreffend seinem Abgang bei Watson

Der langjährige Chefredaktor und Geschäftsführer Hansi Voigt verliess diese Woche ganz überraschend das Newsportal Watson. Die Journalistin Michèle Binswanger vom Tagesanzeiger schrieb über ihn den nicht so rühmlichen Artikel: Der Chuck Norris des Onlinejournalismus mit dem Untertitel: Hansi Voigt galt als Hoffnungsträger des Digitaljournalismus. Nach seinem Abgang bei «Watson» stellt sich die Frage, ob das je zutraf.

Kurzer Auszug:

Es war sein Erbe (Michael Wanner, Verleger), das Voigt in den letzten drei Jahren um ein paar Millionen dezimiert hat
eher sorglosen Umgang Voigts mit dem Geld der Verlegerfamilie.
…hinterliess Voigt bei der Geschäftsleitung auch nicht den Eindruck eines besonders cleveren Geschäftsmannes
…er wusste seine Mängel geschickt zu kompensieren
Auch dass er es mit Angaben zu Daten und früheren Funktionen nicht immer so genau nahm

Dieser Tagi-Artikel über Hansi Voigt schlug ein wie eine Bombe:

watson_tagi_chuck_norris

Kurze Zusammenfassung von Hansi Voigt:

Hansi Voigt bestreitet:

…dass er alte Verleger reingelegt, junge Journalisten verführt
und sich mit falschen Zahlen und Daten geschmückt hätte..
…dass sein Abgang ein Rausschmiss gewesen wäre…
…dass er das Geld und das Erbe des Sohns sorglos verpulvert hätte…
…dass er es mit Zahlen und Daten nicht so genau nahm…
…dass er es mit der Wahrheit nicht so genau nahm.

Der Artikel sei:

…diffamierend,
…eine üble Nachrede,
…ein ganz übles Stück und
die Aussicht auf einen Job wäre für ihn somit deutlich geringer geworden!

Oberster Platz bei Google mit „diffarmierendem“ Tagi-Artikel über Hansi Voigt:

Hansi Voigt

Die Stellungnahme von Hansi Voigt auf Facebook:


Liebe Michèle Binswanger,

kennst du den Ausdruck „was kümmert es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt?“. Ja? – Gut! In diesem Sinne wollte ich es zunächst dabei belassen und gar nicht auf deine üble Nachrede reagieren. Aber inzwischen ist der Link zu deinem Schrieb der oberste Eintrag für alle, die auf Google nach „Hansi Voigt“ suchen. Da muss ich wenigstens versuchen, mich zu wehren.
Dazu kommt, dass ich heute Abend auf einem Podium zum Thema Boulevard-Medien (heute Abend, 19 Uhr, „Cafe Bar Wand ab“, an der Meinrad-Lienert-Strasse in Zürich) wieder für die schlimmen Online- und Gratis-Medien den Kopf hinhalten werde. Da wird’s dann wieder drum gehen, was die neuen Medien dem Journalismus alles antun. Ich werde dann antworten, dass viele Jungjournalisten (vulgo „Kindersoldaten“) heute wesentlich mehr von Berufs-Ethik und Persönlichkeitsrechten verstehen, als einige alten Recken, und Grossartiges leisten, wenn man sie denn lässt. Ausserdem wird ich sagen, dass vermeintliche Qualitäts-Medienmarken kein sicherer Schutz vor Schreibmüll sind, und, dass man jeden Inhalt einzeln abwägen sollte, wenns um die Glaubwürdigkeit geht. Das will gut vorbereitet sein. In diesem Sinne bin ich dir fürs Anschauungsmaterial dankbar.

Also, liebe Michelle, Zeit also für eine Replik:

Unter dem Titel „Der Chuck Norris des Onlinejournalismus“, führst du mich als den digitalen Luftikus der Branche vor, der alte Verleger reinlegt, junge Journalisten verführt und sich mit falschen Zahlen und Daten schmückt. Das mit dem Chuck Norris ist mir zwar lieber, als der Messias, der mir auch schon angehängt wurde, aber machen wir mal einen Faktencheck mit deinem Text und schauen gleichzeitig ein paar jorunalistische Grundregeln an:

Journalistische Regel 1: Stellungnahme einholen

Du hast an dem Tag der Veröffentlichung alles Mögliche gemacht, mit mir gesprochen (oder es wenigstens versucht), hast du nicht. Dein Text war kurz nach meinem Abgang einfach da. Rums. Darin bezeichnest du meinen Abgang bei watson als Rausschmiss. Der Verleger habe genug, weil ich sein Geld und das Erbe des Sohns sorglos verpulvere. Ich hätte dir gesagt, dass das kreuzfalsch ist. Denn ich verlasse mein geliebtes watson-Team schweren Herzens, aber letztlich war es meine Entscheidung. Und ich bin überzeugt, dass es so das Beste ist. Für die Mitarbeiter von watson (das jetzt definitiv nie mehr verschwindet), für die Wanners (die inzwischen eine digitale Perspektive haben und alles für watson tun werden) und für mich (der lange frei hat und ehrlich gesagt ziemlich müde war). Du wirst sehen, die Zukunft wird mir recht geben. Ein Telefonat mit Peter Wanner, Michael Wanner oder mir hätte zur gegenteiligen Stellungnahme und einem glaubhaften Ausdruck des Bedauerns geführt. Vermutlich hast du es deshalb gar nicht erst versucht.

Journalistische Regel 2: Das beste Argument verwenden

Mein bestes Argument in deinem Artikel? – Es gibt eigentlich gar keins. Ich konnte ja auch keines hervorbringen. Vielleicht besteht es aus einer Weglassung. Du unterstellst mir nicht, dass ich die jungen Journalisten, die ich angeblich verführt und zu watson gelockt habe (Philipp Löpfe, 62; Peter Blunschi 53; Willi Helfenberger 61; Daniel Huber 51; Franz Ermel, 45; Olaf Kunz 43, Simone Meier …ü25, usw.) zu sexuellen Handlungen oder dergleichen genötigt hätte. Immerhin! Da unterstelle ich schon fast Wohlwollen.

Journalistische Regel 3: Quellen nennen, solange man sie nicht schützen muss

Über „in der Branche gab zu reden…“, geht bei dir die Quellenlage leider nicht hinaus. Am konkretesten wird’s dort, wo du aus der (dort ausdrücklich als Gerüchtekolumne deklarierten) Rubrik eines Branchenblatts zitierst. Keine einzige Stimme, nichts, niemand.

Journalistische Regel 4: Anschuldigungen belegen, oder wenigstens konkret formulieren

Du beschuldigst mich unter anderem, dass ich es mit „Zahlen und Daten nicht so genau nahm“. (Quelle: „… gab in der Branche zu reden.“) Da hab ich echt gerätselt, was du meinen könntest. Über mein abgebrochenes Geschichtsstudim kanns ja kein Geheimnis geben. Und dass ich den Zürcher Journalistenpreis nicht alleine, sondern zusammen mit Ursula Gabathuler gewonnen habe, weiss auch jeder. Erst nach längerem Nachdenken kam ich drauf.

Und das ärgert mich selber oft auch. Ich werde meistens rückblickend und pauschal als Chefredaktor bei 20 Minuten online bezeichnet. Das war ich aber keineswegs von Anfang an, das war noch Peter Wälty. Ich bin als ehemaliger Stv. Chefredaktor und Mitglied der Geschäftsleitung vom CASH und als Textchef vom Beobachter 2006 zu 20 Minuten gekommen und hab am Newsdesk Texte und Meldungen geschrubbt. Online-Journalismus! Und zwar von der Pike auf! Darauf bin ich recht stolz.

Ich wollte „Online“ lernen und an anderen Orten wollte man mich nicht. Grund: Überqualifiziert. Für den Peter Wälty war ich grad gut genug. Dafür und für vieles anderes bin ich ihm dankbar. Er hat mich eingestellt und schnell befördert. Zum Redaktionsleiter und zu seinem Stellvertreter. Peters Nachfolger wurde ich erst Ende 2007, als er zum Newsnetz ging. Zunächst für eine recht lange Zeit nur als Chefredaktor ad interim. Irgendwann im Jahr 2008 wurde ich dann offiziell Chefredaktor. Auch dank Peter Wältys Fürsprache. Das blieb ich offiziell bis zu meinen Abschied im Mai 2013.

Aber grundsätzlich ist es so, dass Peter Wälty für den Erfolg von 20 Minuten online mindestens so wichtig war, wie ich, wenn nicht noch mehr. Er hat mit Pascal Fässler und Jan Age Bruval den technischen Grundstein gelegt, jahrelang und fast ohne Mittel (und gegen den damals schlechten Ruf von 20 Minuten), das beste Online-Portal der Schweiz gemacht. Ausserdem ist das Personal, das seinen Führungsstil überlebt hat, und zum Teil lange unter Peter gearbeitet hat, ganz sicher der spätere Schlüssel zu meinem Erfolg, zum endgültigen Erfolg von 20 minuten Online und inzwischen auch zum Erfolg von watson. Ich hab das schon mehrmals öffentlich gesagt, dass Peter Wältys Anteil am Erfolg von 20 Minuten Online viel zu wenig stark gewürdigt wird. Jetzt hab ichs hier auch mal schriftlich gemacht.

Noch kurz was zum Verhältnis Wälty/Voigt: Der Peter und ich haben eigentlich gut zusammengearbeitet. Maurice Thiriet hat uns immer als das Dream Team des Online-Journalismus genannt. Peter der Technik-Wizzard, ich der Inhaltsheini, der weiss, wie Leser und Communitys funktionieren. Ich habe einfach einen ganz anderen Stil, aber wir verstanden uns gut. Über die spätere Rivalität zwischen Newsnetz und 20minuten haben wir uns entzweit. Ich weiss aber gar nicht, ob der Peter mich als ausgesprochenen Idioten empfindet (Gründe gäbe es ja genug, wenn man mein Leben und deinen Text anschaut). Ich tus umgekehrt jedenfalls nicht.

Zurück zum Vorwurf: Für einen Journalisten ist die öffentliche Behauptung, er würde es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, sehr diffamierend. Sie rüttelt an seinem wichtigsten Wert: Der Glaubwürdigkeit. Ich hoffe, meine Ausführungen schaffen den Vorwurf, ich würde es mit Zahlen und Daten nicht so genau nehmen, aus der Welt. Falls es doch um was ganz anderes geht, tut es mir leid. Dann müsstest du mir und deinen Lesern noch einmal auf die Sprünge helfen.

Journalistische Regel 5: Allfällige Befangenheit transparent machen

Du warst jahrelang die Partnerin von Peter Wälty, meinem oben beschriebenen Vorgänger und Nachfolger bei 20 Minuten.ch. Er ist jetzt Digital-Chef bei Tamedia. Das nicht transparent zu machen, ist eine grobe Unterlassung. Ich hoffe, dass du jetzt nicht anführst, ihr dass ihr nie verheiratet gewesen seid. Denn wir sind hier doch alles offene und liberale Geister, die das mit dem Trauschein und der amtlichen Legitimation nicht mehr so eng sehen. Und welche Interessensbindung könnte enger sein, als die Liebe! Ach!

Journalistische Regel 6: Sich nicht beim Lügen erwischen lassen

Nachdem eine Empörungswelle auf Twitter gegen deinen Schrieb losging, stellst du klar, „dass du mich nicht persönlich kennst.“ Das ist schlicht gelogen. Wir haben im Herbst 2007 über einen Monat lang bei 20minuten Online zusammengearbeitet. Es war kurz vor den eidgenössischen Wahlen. Peter Wälty, dein späterer Schatz, war da noch der Chefredaktor von 20 Minuten Online und bereits auf dem Sprung zum Newsnetz. Er hat dich glaub geholt, nachdem das „Facts“ eingestellt worden war. Ich war Redaktionsleiter und Peters Stellvertreter.
Nun bin ich schlicht zu unbedeutend, als dass du mich hättest wahrnehmen müssen. Das ist sicher so. Mir und den meisten anderen bist du aber in bester Erinnerung geblieben. Nur schon, weil es in dem schon damals recht sonnigen Trüppchen jedes Mal ungemein frostig wurde, wenn du durchs Redaktionseckchen der damaligen 13-Leute-Truppe gegangen bist. Einige („Medienkreise“?) behaupten bis heute, Eisblumen im Tamedia-Glashaus gesehen zu haben. Von innen! Im Oktober!

Später haben wir uns mal auf der Strasse im Kreis 5 getroffen. Ecke Neugasse, Langstrase. Du, der Peter, ich und meine Freundin. Weisch no, Michele? Die Unterhaltung war nur kurz aber recht peinlich. Damals war eure Beziehung noch gar nicht öffentlich bekannt. Der Peter und ich haben über Tamedia gesprochen, ihr Frauen über Kinder. Du trugst schon damals diese wahnsinnig hoch geschnittenen Hosen, die erst jetzt richtig modern sind!

Fassen wir also kurz zusammen:

  • Du, preisgekrönte Qualitätsjournalistin, angestellt als „Autorin Hintergrund“ im Hause Tamedia, schreibst, ohne je mit mir gesprochen zu haben, ein paar Stunden nach meinem Abgang bei watson ein „Porträt“ über mich.
  • Deine Befangenheit legst du nicht offen.
  • Du unterstellst mir, weder mit dem Geld noch mit der Wahrheit sorgfältig umgehen zu können
  • Du wirst im Netz und in den Kommentaren unmittelbar nach Veröffentlichung darauf aufmerksam gemacht, dass der Artikel fehlerhaft und unfair ist.
  • Am nächsten Tag, wird der Text unter dem Titel „Der Chuck Norris des Online-Journalismus“ (Immerhin mit einem Foto, auf dem ich mich recht hübsch finde) auf Seite 13 im „Tages-Anzeiger“ abgedruckt und unter die Leser gebracht . (Hier noch ein kurzer Gruss an die vielen geschätzten Kollegen, die täglich hart dafür kämpfen, dass der „Tagi“ tatsächlich eine Qualitätszeitung bleibt. Damen und Herren, ihr macht unter immer schwierigeren Bedingungen einen grossartigen Job! Und Gratulation zu den Print-Leserzahlen).
  • Dank den Google-Optimierern bei tagesanzeiger.ch (auch ein guter Job!) wird jeder, der den Namen, des sich seit kurzem auf Stellensuche befindenden „Hansi Voigt“ in die Suchmaschine eingibt, an oberster Position zur Lektüre deines Artikels „Der Chuck Norris des Online-Journalismus“ eingeladen.

Kommen wir zur Journalisten-Regel Nummer 7: Die Kostenfolge kennen

Für skrupellose Zweihänderschwinger/innen unter den Journalisten vielleicht die wichtigste Regel! Ich erinnere mich an einen Fall bei der Wirtschaftszeitung „CASH“. Dort wurde ein Filialleiter einer Bank als lusche Gestalt vorgeführt. Die Behauptung, er habe sich in betrügerischer Absicht bereichert, konnte aber nicht wirklich belegt werden. Der Ruf des Mannes, der seine Stelle verloren hatte, war in der Szene dermassen beschädigt (so behauptete er es zumindest), dass er keinen Job mehr fand. Jedenfalls nicht als Banker. Arbeiten musste er schlussendlich eh nicht mehr. Die Summe, die ihm Ringer, bzw. CASH am Schluss überwies, entspricht etwa dem, was du als erfahrene Tagi-Journalistin in 12 Jahren verdienst. Für die damals entstandenen Prozesskosten müsstest du weitere 2 Jahre schaffen.

Kommen wir langsam zum Schluss:

Was du hier ablieferst, ist ein ganz übles Stück, das leider den ganzen „Tages-Anzeiger“ runterzieht. Es stellt eine Beleidigung für einen ganzen Berufsstand dar, der anderenorts mit viel Engagement und wichtiger Arbeit täglich um Glaubwürdigkeit kämpft.

Also, liebe Michelle, ich will ja eigentlich gar nichts von dir, aber vielleicht werden wir uns jetzt doch noch kennen lernen. Rechtlich lass ich das alles mal prüfen. Und dann – nützts nüt, so schads nüt – bekommts noch der Presserat und der Tamedia-Ombudsmann. (Hallo Ignaz!) Viel Zeit hab ich ja jetzt. Und dank dir sind ja meine Aussichten deutlich geringer geworden, dass mich der Arbeitsstress bald wieder einholt. Der Bankertyp ging durch sämtliche Instanzen. Am Schluss hatte er das Geld. Aber eigentlich hab ich, – vermutlich zum beidseitigen Glück, – einen ganz anderen Lebensentwurf, als mich mit dir herumzuärgern.

Hansi Voigt


Dieser Artikel wurde mit Genehmigung von Hansi Voigt veröffentlicht. Text unbearbeitet, Darstellung leicht angepasst.

Hier finden Sie die Medienmitteilung von Hansi Voigt auf Watson.ch

In eigener Sache: Hansi Voigt verlässt watson – Michael Wanner wird neuer Geschäftsführer

Die Vorteile von Boxspringbetten nutzen

Kaum ein Möbelstück ist aktuell so häufig in den Medien wie das Boxspringbett. Auch in der Schweiz schwören immer mehr Haushalte auf das Bettmodell, das seit vielen Jahrzehnten in den USA genutzt wird und durch internationale Hotels als Kontinentalbett bekannt ist.

Das Bett bringt nicht nur Schwung in die Schlafzimmereinrichtung – der spezielle Aufbau hat auch einige Vorteile zu bieten. Im Folgenden sollen die wichtigsten Vorteile gezeigt werden, die Lust auf eine Anschaffung wecken.

Bett mit cleverem modularen Aufbau

Während hierzulande Betten mit einem Lattenrost und aufliegender Matratze der Standard sind, wird bei Boxspringbetten auf einen Untergrund vertraut. Dieser Federkasten gibt dem Boxspring seinen Namen. Zusammen mit der aufliegenden Matratze verlängert sich der gesamte Federweg des Bettes.

Und dies lässt sich ab der ersten Minute spüren, die man auf einem solchen Bett liegt. Gerade bei einem höheren Körpergewicht hilft die stärkere Federung dabei, zu entspannen und die eigene Muskulatur so richtig zu entlasten. Man wacht erholter am nächsten Morgen auf, wobei sich Matratze und Boxspring natürlich auch individuelle Bedürfnisse anpassen lässt.

Gehobenes Bettklima für eine lange Lebensdauer

Das Boxspring steht nicht direkt auf dem Boden, sondern auf vier Füssen. Hierdurch wird ein Lüftungsschlitz freigehalten, damit es zu einer fortwährenden Luftzirkulation kommt. Diese wirkt sich positiv auf das Bett- und Schlafklima aus, um körpereigenen Schweiss während der Nachtstunden sicher nach aussen abzuleiten.

Gerade in heissen Sommernächten lässt sich verhindern, dass Schweiss in der Matratze bleibt und zum Nährboden für Schimmel und Schädlinge wird. Auch die Matratze hält hierdurch länger. Durch den Topper als Auflage auf der Matratze lässt sich das Schlafklima ebenfalls beeinflussen, um zu einer kuscheligen und weichen Liegefläche zu gelangen.

Höheres Bett für den bequemen Einstieg

Boxspringbetten verfügen nicht alleine über einen besonderen Bettkasten, auch die Matratzen sind im Vergleich zu europäischen Betten höher. Hierdurch ist die Gesamthöhe des speziellen Bettes höher und erleichtert den Einstieg, für den man sich nicht mehr zu weit bücken muss. Dies wird gerade von älteren Mitmenschen geschätzt, deren Gelenke nicht mehr jede Bewegung schmerzfrei mitmachen.

Natürlich werden es auch jüngere Menschen geniessen, ganz bequem in ihr Bett einzusteigen und dieses mühelos wieder verlassen zu können. Komfort beginnt schliesslich nicht erst, wenn man sich ins Bett gelegt hat und ins Reich der Träume übergehen möchte.

Riesige Auswahl an Farben und Designs

Ein Bett soll heutzutage nicht nur einen funktionellen Zweck erfüllen, sondern auch gut aussehen und das Ambiente des Schlafzimmers perfekt abrunden. Das Boxspingbett wird in dieser Hinsicht zur perfekten Anschaffung, sämtliche Hersteller halten eine grosse Bandbreite an Varianten und Designs bereit.

Mit Rahmen aus Massivholz und Metall wird die Grundoptik des Bettes vorgegeben, für den Bezug des Boxsprings wird robuster Stoff in diversen Farben verwendet. Auch der Topper lässt sich im Design auf die anderen Komponenten des Betts abstimmen. Fehlt nur noch die passende Bettwäsche, um aus dem eigenen Schlafzimmer eine echte Wohlfühloase zu machen und die Atmosphäre des Raumes nicht nur während der Nachtstunden zu geniessen.

Individuelle Vorteile durch eine Fachberatung erkennen

So vielseitig und attraktiv das Boxspringbett ist – bei der Auswahl des Möbels müssen persönliche Vorlieben einfliessen. Sind beispielsweise orthopädische Beschwerden bekannt und stellt der Rücken besondere Ansprüche, ist eine gezielte Matratzenwahl wie bei einem europäischen Bett notwendig.

Eine Fachberatung durch einen erfahrenen Händler kann nichts ersetzen, wenn erstmals im Leben ein Boxspringbett gekauft werden soll. Anstelle des Gesprächs mit einem Fachhändler vor Ort hilft auch das Internet weiter. Spezialisierte Shops sind genauso der richtige Ansprechpartner und helfen mit schriftlichen Informationen oder per Telefon weiter. Grosser Vorteil ist hier, dass die Konditionen für Boxspringbetten online günstiger als vor Ort ausfallen und die Kaufentscheidung einfacher gelingt.

Schweizer Immobilienboom hält an: Welche Hypothek ist die richtige?

Ein Eigenheim ist der Traum vieler Schweizer. Doch das Häuschen im Grünen oder die eigene Wohnung in der Stadt dienen nicht allein dem Eigenbedarf. Immobilien sind eine beliebte Wertanlage. Welche Voraussetzungen müssen Immobilienkäufer beim Abschluss einer Hypothek erfüllen?

Laut Prognosen sollen die Preise für Eigentumswohnungen in der Schweiz um 0,6 Prozent sinken. Auch die niedrigen Zinsen machen Immobilien oft erschwinglich und verleiten viele Menschen zum Kauf. Dennoch ist die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung immer mit gewissen finanziellen Risiken und oft jahrzehntelangen Verpflichtungen gegenüber Kreditgebern verbunden. So ein Schritt sollte deshalb von Anfang an gut überlegt sein. Um die Risiken auf dem Immobilienmarkt zu reduzieren, haben die Gesetzgeber bereits im September 2014 Massnahmen verabschiedet, nach denen der Käufer einer Immobilie strengere Mindestanforderungen erfüllen muss.

Voraussetzungen für den Immobilienkäufer

Damit die Immobilie auch langfristig auf einem sicheren finanziellen Fundament steht, wurden die Regeln für die Vergabe der Hypotheken seit September 2014 schrittweise verschärft. Damit erfüllen viele Haushalte, die vorher nur knapp kreditwürdig waren, die Kriterien für eine Hypothek nicht mehr. Dass die Finanzierungen nicht mehr blindlings erhältlich sind, soll nicht nur das Risiko einer Immobilienblase senken, sondern auch die sogenannten „Schwellenhaushalte“ vor der Gefahr einer Überschuldung schützen. 2014 stiegen die Schulden um 3,5 Prozent auf insgesamt 794 Milliarden Franken, 740 Milliarden davon stammen allein aus aufgenommenen Hypothekarkrediten.

Wer an einem Immobilienkauf interessiert ist, muss seit September 2014 somit mehr hartes Eigenkapital mitbringen. Der alte Grundsatz, 20 Prozent der Kauf- oder Bausumme müssen bei der Aufnahme einer Hypothek erbracht werden, gilt weiterhin. Neu ist, dass das Eigenkapital nun nur noch bis zu 10 Prozent aus Pensionskassengeld bestehen darf. Das heisst: Mindestens 10 Prozent der Kauf- oder Bausumme muss vom eigenen Bankkonto oder aus Verkäufen von Wertschriften stammen.

Zudem wurde die Amortisationspflicht von 20 auf 15 Jahre gesenkt. Das bedeutet, dass die Hypothekarschuld innerhalb von nun höchstens 15 Jahren auf zwei Drittel des Liegenschaftswertes zurückbezahlt werden muss. Potentielle Immobilienkäufer müssen deshalb mit einer erhöhten jährlichen Belastung durch die Immobilie rechnen.

Welche Hypothekenformen gibt es?

Allgemein sind vier Hypothekenformen möglich, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich bringen:

  • Festhypothek: Wie der Name es schon vermuten lässt, wird der Zinssatz bei einer Festhypothek für die gesamte Laufzeit der Vertrages beim Abschluss festgelegt. Normalerweise beträgt die Vertragslaufzeit etwa zehn Jahre.
  • Variable Hypothek: Im Gegensatz zur Festhypothek gibt es beim Abschluss einer variablen Hypothek keine feste Laufzeit und der Zinssatz wird ständig an die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt angepasst.
  • Libor-Hypothek: Der Zinssatz dieser Hypothek ist variabel und wird alle drei oder sechs Monate an den LIBOR-Satz (London Interbank Offered Rate) angepasst. Die Laufzeit kann entweder flexibel oder fest sein. Möglich ist auch eine Zinsobergrenze (Cap), die vor stark steigenden Zinsen schützt. Dafür verlangen die Banken meist eine Prämie.
  • Spezialhypothek: Neben den Standardhypothekenformen bietet fast jede Bank ihr eigenes Modell an. So unterstützen sie beispielsweise junge Familien mit besonders günstigen Konditionen. Grundsätzlich sind die Spezialhypotheken aber an die anderen drei Hypothekenformen geknüpft.

Welche Hypothekarformen kommen für wen in Frage?

Die Entscheidung für eine Hypothek darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auf der Suche nach einer geeigneten Strategie sollte man sich auf jeden Fall von einem unabhängigen Finanzberater wie MoneyPark.ch unterstützen lassen. Um einen ersten Eindruck davon zu erhalten, ob die Finanzierung der Wunschimmobilie überhaupt realistisch ist, kann man im Vorfeld eines persönlichen Gesprächs mit einem Finanzberater einen Hypothekenrechner nutzen. Dieser bietet eine erste Orientierungshilfe und gibt wichtige Kennzahlen zur Belehnung und Tragbarkeit des Objekts an.

Welche Hypothek für jemanden in Frage kommt, lässt sich somit nicht pauschal beantworten. Die beiden ausschlaggebenden Faktoren bei der Zusammenstellung der Finanzierung sind auf der einen Seite die persönliche Situation und auf der anderen Seite die Zinsentwicklung, auf die der Hypothekennehmer keinen direkten Einfluss nehmen kann. Während die persönliche Situation einigermassen plan- und vorausschaubar ist, ist es auch für Wirtschaftsexperten schwer, eine langfristige Prognose zur Zinsentwicklung für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte zu geben.

Fazit

Die Entscheidung für eine Hypothek hängt in erster Linie von der persönlichen Situation und der voraussichtlichen Zinsentwicklung ab. Vor der Wahl der richtigen Finanzierung sollte man sich auf jeden Fall um eine intensive, persönliche Beratung durch Experten kümmern.

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