Wie steht es um Renovero-Kritik?

Ist ist schon fast ein Jahr her, als ich das letzte Mal über Renovero bloggte. Bald jährt sich der Rechtsstreit um meine ehemalige Domain renovera.ch zum zehnten Mal. Es ist also schon fast eine Dekade her, dass ich das erste Mal mit der Bauhandwerkerbörse Renovero zu tun hatte. Damals startete ich mein Domainbusiness erst so richtig und registrierte auch schon mal eine „Vertipperdomain“. Als mich dann die Firma Renovero wegen Renovera verklagte und ich die Gerichtskosten von Fr. 10’000.- zahlen musste, ärgerte mich das natürlich schon. Ich trat die Domain renovera.ch also ab und machte mich schlau, was denn so in Sachen Domains alles erlaubt ist.

Grundsatz: Keine Verwechslungsgefahr herbeiführen!

Ganz wichtig ist, dass man mit einer Domain keine Verwechslungsgefahr zu einer bestehenden Firma oder einer eingetragenen Marke herbeiführen darf. Nicht gut ist, wenn sich die Domain wie bei Renovero nur mit einem Buchstaben unterscheidet und ähnlich klingt. Erlaubt ist es aber, einen Firmen- oder Markennamen zu verwenden und ein „Kritik“ anzuhängen wie ich das z.B. mit renovero-kritik.ch gemacht habe. Dann handelt es sich nicht um unlauteren Wettbewerb. Natürlich bringt die Domain renovera der Firma Renovero überhaupt nichts. Es kann aber für sie eher ärgerlich sein, wenn die Webseite Renovero-Kritik.ch mit dem Suchbegriff „Renovero“ seit Jahren an zweiter Stelle liegt.

Prüfen Sie doch mal, ob Ihre „Firmennamen-Kritik.ch“ Domain noch frei ist…

Renovero-Kritik.ch mit „Renovero“ auf Position 2:

Renovero-Kritik_2016

Das coole an diesem Projekt ist, dass ich die Webseite innert zwei Stunden zusammenklickte und seither fast nichts verändert habe, bei Google aber in der Sichtbarkeit stetig steigt.