Kinderschänder verurteilt: Wo ist Valentin Landmann?

Valentin LandmannGerade lese ich in der NZZ, dass wieder ein Kinderschänder aufs abscheulichste zugeschlagen hat.

„Der Erzieher missbrauchte Mädchen im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahre und vollzog an seinen wehrlosen Opfer jede nur erdenkliche sexuelle Handlung – zur Berfriedigung seiner perversen Gelüste.“

Was mir dabei auffällt – wo ist Valentin Landmann? Der Milieu-Anwalt aus Zürich der sich auch gerne Gangster-Anwalt nennen lässt, vertedigt doch mit Vorliebe pädophile Schwerverbrecher.
Diese Aussage des Kinderschänders könnte von einem Anwalt kommen:

„Er sei ein Kinderfreund und die Kinder hätten es gerne getan…“

Wenn ein Verbrecher zum Mord aufruft, ist das in den Augen von Valentin Landmann natürlich nicht ernst gemeint und nur Spass…

Foto: myrheintal.org

Valentin Landmann verteidigt „Monster“

Rechtsanwalt Valentin Landmann ist der bekannteste Staranwalt in der Schweiz und kann seine Klienten aussuchen.
Besonders gerne legt er sich ins Zeug für Wirtschaftskriminelle, Verbrecher, Mörder und jetzt auch Pädophile.
Wenn ich mit dieser besonderen Gabe geboren  worden wäre, wie Anwalt Valentin Landmann, würde ich mich nur für Opfer, missbrauchte Frauen und Kinder einsetzen und nicht gegen sie.
Ich müsste nur kotzen, wenn ich einen Mann vor mir hätte, der jahrelang Minderjährige auf schlimmste Art und Weise vergewaltigt hatte.

Anscheinend gibt es Menschen, die können selbst bei solchen schlimmen Verbrechen irgend etwas Positives für die abscheulichen und verachtenswerten Täter finden – das stimmt mich einfach nur traurig.
Aber jeder Anwalt und Mensch muss es selber wissen, ob er das mit seinem Gewissen und Leben vereinbaren kann.

Einem Kinderschänder dürfte man nur einen staatlichen Pflichtverteidiger zur Seite stellen und sicher nicht dank einem bekannten Milieuanwalt diese Verbrechen schönreden lassen.

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Fördert Rechtsanwalt Valentin Landmann die Wirtschaftskriminalität?

Valentin Landmann Blick
Valentin Landmann Blick

Ist Anwalt Valentin Landmann befangen?

Wenn ein Anwalt ein persönliches Interesse daran hat, dass die Absicht seines Mandanten durchgesetzt wird, könnte man von Befangenheit reden. In meinem Fall geht es um diesen Blog unter www.tratsch.ch

Der Mandant des Anwaltes behauptet, diese Domain über die Handelsplattform Sedo gekauft zu habe, was erwiesenermassen nicht stimmen kann, da ich die Domain bereits früher an meine eigene Firma verkauft habe (siehe whois). Man kann eine Sache nur einmal verkaufen und dies entspricht dem sog. wesentlichen Erklärungsirrtum.
Die Firma stellt mir die Domain nur zur Verfügung, was noch kein Eigentum daran ableitet.

Letztes Jahr habe ich seinen Mandanten kritisiert, der Domains von Bundesräten registriert und diese zum Kauf anbietet. Das ist nich nur moralisch verwerflich sondern auch verboten (Namensrecht, Domaingrabbing).
Dieses Vorgehen hat der Bundesrat erst diese Woche unterbunden. Der Anwalt dieses Domaingrabbers hat mir mit rechtlichen Schritten gedroht, dass ich diesen und weitere Fälle publik gemacht habe. Ich wiederum kritisierte den Anwalt der Kanzlei Valentin Landmann meinerseits hier auf diesem Blog, dass die Kanzlei Landmann somit strafbare Handlungen schützt und die Meinungsfreiheit rechtschaffener Bürger behindert.

Aus diesem Grund ist der Anwalt der Kanzlei von Valentin Landmann befangen, da er nun nicht nur im Interesse seines Mandanten handelt, sonder auch in seinem persönlichen Interesse.

Einmal mehr eine fragliche Gratwanderung im Grenzbereich der Kanzlei Valentin Landmann.