Staatsanwaltschaft Zürich: Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen sind nicht strafbar

Staatsanwaltschaft Zürich

Kürzlich schrieb jemand bei Google eine Rezension über mich und meine Firma, die sehr ehrverletzend war. Aus diesem Grund zeigte ich die Person bei der Polizei an. Der Verfasser schrieb zwar unter einem Pseudonym, erwähnte aber, dass ich sein Haus fotografierte und im Internet veröffentlichte. Dies brachte er auch erfolglos zur Anzeige, warum ich genau weiss, um wen es sich handelt.

Die zuständige Staatsanwältin Susanne Hirschi nahm meine Anzeige aber nicht anhand, da der Verfasser seine Aussage anonym machte. Und in den USA wären Ehrverletzungsdelikte in der Regel nicht strafbar. Zudem wären die USA nicht zur Beweismittelerhebung verpflichtet, da diese ja eben in den USA sowieso meistens nicht strafbar wären.

Die Staatsanwaltschaft Zürich nimmt also anonym verfasste Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen nie anhand. Bei Google kann man also eine anonyme, ehrverletzende Bewertung schreiben, ohne dass man dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Langsam aber sicher verliere ich das Vertrauen ins unseren Rechtsstaat.

Die Domain sunline.ch ist neu in Belize

Es ist gar noch nicht so lange her, da musste ich wegen der Domain sunline.ch bei der Staatsanwaltschaft Zürich antraben. Die flotte Staatsanwältin Cyber-Sandy warf mir vor, die Sicherheit von Menschen, die Sittlichkeit oder die öffentliche Ordnung gefährdet zu haben.

Da ich auf der Domain Google-Werbung für Sonnencreme hatte, hätte ich gegen lauteren Wettbewerb verstossen. Um ein langes und teures Strafverfahren zu verhindern, übertrug ich die Domain einem Solariumbesitzer. Statt die Domain aber zu projektieren, löschte er diese. Die Domain sunline.ch ist jetzt im Besitz einer Firma in Belize. Belize liegt irgendwo in Mittelamerika.

Vielleicht eröffnet jetzt die Staatsanwältin des Kompetenzzentrums Cybercrime in Zürich wieder ein Strafverfahren. Es dürfte für sie aber schwierig werden, an eine Kontaktperson zu kommen. Und ein Rechtshilfegesuch dürfte wohl auch im Sand verlaufen. Cyber-Sandy hat ja schon Mühe bei Facebook an Informationen zu kommen.

Der Inhaber der Domain sunline.ch sitzt in Belize

Belize liegt in Mittelamerika

200 gewaltbereite Jihadisten? Kein Problem, wir haben ja das Kompetenzzentrum Cybercrime!

20Minuten berichtet heute auf ihrer Frontseite, dass in der Schweiz 200 gewaltbereite Jihadisten leben. Der Bund beruhigt und sagt, dass man diese überwacht. Macht euch also keine Sorgen und lebt euer Leben weiter. Für die Überwachung gibt es z.B. das Kompetenzzentrum für Cybercrime in Zürich. Die überwachen das Internet auf mögliche Straftaten. Da gibt es u.a. die Staatsanwältin mit dem Decknamen „Cyber-Sandy„, die es ganz genau nimmt. Wenn ihr z.B. eine Domain auffällt mit, sagen wir mal, Kosmetikwerbung, dann geht Cyber-Sandy zur Domainvergabestelle Switch und beschlagnahmt diese Domain krafts ihrer staatsanwaltlichen Macht und Befugnis. Denn so Kosmetikwerbung (Anmerkung: Google Adword) könnte ja die öffentliche Ordnung oder sogar die Sicherheit von Menschen gefährden!

Jihadisten
Gewaltbereite Jihadisten werden überwacht.

Das Kompetenzzentrum für Cybercrime nimmt also gerne Domains mit Werbelinks in Haft, da diese hochgefährlich sein können. Gewaltbereite Terroristen hingegen überwacht man. Eine Inhaftierung von gefährlichen Jihadisten wäre auch übertrieben. Solange ja keine Straftat vorliegt, kann man auch niemanden einsperren. Wenn aber die erste Bombe explodiert ist und es Tote gibt, kann man diese Leute dann schon ins Gefängnis stecken, aber sicher nicht vorher. Vom Schreibtisch aus ist es halt einfacher Domainnamen in Haft zu nehmen, statt hochgefährliche Terroristen. Dafür heisst es ja auch Cybercrime-Zentrum, die gemütliche Amtsstube für im Internet surfende Polizisten.

Eine Domain kann gemäss dem Kompetenzzentrum Cybercrime die Sicherheit von Menschen gefährden:

Harmlose Domains mit Kosmetikwerbung werden „in Haft“ genommen.