Domainpulse 2016 Lausanne

Die grösste deutschsprachige Domain-Veranstaltung, die Domainpulse, fand dieses Jahr in Lausanne statt. Auffallend war, dass diesmal nur sehr wenige Domainer die Reise in die französische Schweiz angetreten haben. Die Domainpulse, die alternierend von den drei Nics der Schweiz, Deutschland und Österreich organisiert wird, versteht sich auch mehr als Plattform für die Registries und Registrare, also der länderspezifischen Domainvergabestellen und dessen Partner. Es werden auch vorwiegend technische, politische und juristische Themen diskutiert. Trotzdem bietet die Domainpulse genügend Gelegenheit, sich mit Domainern auszutauschen. Zudem ist die Veranstaltung kostenlos und das Rahmenprogramm mit der Abendveranstaltung immer eine Reise wert.

Anreise nach Lausanne mit Blick auf den Genfersee

Lausanne_Lavaux

Das SwissTech Convention Center in Lausanne

ConventionCenter

Hochkarätige Teilnehmer und Referenten: Balthasar Glättli

Balthasar Glättli

Viele interessante Vorträge rund um das Thema Domains

Domainmissbrauch

Hervorragendes Essen

Dessertbuffet

Viele lachende Gesichter…

Max_lachen

Frühere Domainpulse Veranstaltungen:

Domainpulse 2014
Domainpulse 2015

Bundesrats-Domains so schützenswert wie Gemeinde-Domains

Gemeinde-Domains sind in der Schweiz den Gemeinden vorbehalten.
Jetzt hat der Bundesrat entschlossen, dass auch ihre Namen als Domains zu schützen seien.

Ich habe kürzlich davon berichtet. Die Domain von Doris Leuthard www.dorisleuthard.ch wurde von einem Domain-Grabber registriert.
Schon wegen diesem Bericht drohte mir die Kanzlei Landmann mit rechtlichen Schritte gegen mich.

Die Kanzlei Valentin Landmann schütz in diesem Fall die Verbrecher mehr als die allgemeine Informationsfreiheit.
Für die Domainbranche ist es eine Schande, dass es solche Typen und Milieu-Anwälte mit Totenkopf-Krawatten gibt.

Der Bundesrat als Oberaufseher des BAKOM und somit als Oberaufseher der Switch kann das natürlich durchsetzen. Wie steht es aber mit ganz gewöhnlichen Firmen?
Kommen Ihnen diese Namen, Firmen oder Marken bekannt vor:

christoph-blocher
swisscon
swiss-los
twix-tel

Die wurden alle von der gleichen Person registriert wie eben die von Doris Leuthard. Die Liste wurde aus Platzgründen nur Auszugsweise aufgeführt.

Von welchem Anwalt lässt man sich in Zürich vertreten, wenn man ein Schlitzohr ist?
Natürlich von der Kanzlei Valentin Landmann !

Quellen:
www.admin.ch
www.nic.ch
Doris Leuthard entführt


„Doris Leuthard entführt“

Die Domain von Doris Leuthard (dorisleuthard .ch) ist entführt worden!
Was denkt sich ein Mensch nur, der den Namen einer amtierenden Bundesrätin registriert und zum Kauf anbietet? Die unzulässige Nutzung von Personendaten ist eine Persönlichkeitsverletzung, die nach Art. 28 ZGB verstösst.

Beim Domaininhaber handelt es sich gemäss Switch (www.nic.ch) um die P. B. und Co. Gemäss Zefix gehört die Firma den Herren H. B. und M. F.

Das Geschäftsmodell von P.  B. und Co

Die Firma registriert gelöschte Domains neu und erhofft sich durch die noch bestehenden Verlinkungen der alten Domains Traffic zu generieren und die Domains teuer zu verkaufen.
Von solchen Machenschaften muss dringend gewarnt werden. Erstens ist diese Tätigkeit illegal und zweitens wird damit das ganze Domainerbusiness in Mitleidenschaft gezogen.

Weitere Domains, die möglicherweise gegen Marken- oder Namenrecht verstossen: swiss-los. ch, twix-tel. ch, swisscon. ch, mariott. ch, anabell .ch, top-tip .ch, christoph-blocher. ch oder jasminhutter .ch
(Die whois-Einträge wechseln im Wochenschritt, die DNS bleibt aber die gleichen – das „owner-jumping“ ist ein typisches Anzeichen von Domaingrabbern).

Die Domain upc-business. ch wurde von UPC Cablecom eingeklagt und musste übertragen werden, siehe WIPO-Entscheid
Auch ich wurde schon Opfer dieser Domaingrabber, so wurde mein Firmename mit dem Zusatz -gmbh.ch registriert und wird zum Kauf angeboten.

Beitrag musste wegen möglicher Persönlichkeitsverletzung anonymisiert werden.
Aber prüfen Sie die Domain-Inhaber einfach selber auf www.nic.ch

Ein Blogeintrag über M. F. der Firma P. musste wegen rechtlicher Androhung vom Netz genommen werden.
Ich bin der Meinung, nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen zu haben, trotzdem habe ich den Beitrag gelöscht, um einem möglichen Rechtsstreit zuvorzukommen.

Max Ruchti