Staatsanwaltschaft Zürich: Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen sind nicht strafbar

Staatsanwaltschaft Zürich

Kürzlich schrieb jemand bei Google eine Rezension über mich und meine Firma, die sehr ehrverletzend war. Aus diesem Grund zeigte ich die Person bei der Polizei an. Der Verfasser schrieb zwar unter einem Pseudonym, erwähnte aber, dass ich sein Haus fotografierte und im Internet veröffentlichte. Dies brachte er auch erfolglos zur Anzeige, warum ich genau weiss, um wen es sich handelt.

Die zuständige Staatsanwältin Susanne Hirschi nahm meine Anzeige aber nicht anhand, da der Verfasser seine Aussage anonym machte. Und in den USA wären Ehrverletzungsdelikte in der Regel nicht strafbar. Zudem wären die USA nicht zur Beweismittelerhebung verpflichtet, da diese ja eben in den USA sowieso meistens nicht strafbar wären.

Die Staatsanwaltschaft Zürich nimmt also anonym verfasste Ehrverletzungsdelikte bei Google-Rezensionen nie anhand. Bei Google kann man also eine anonyme, ehrverletzende Bewertung schreiben, ohne dass man dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Langsam aber sicher verliere ich das Vertrauen ins unseren Rechtsstaat.

Staatsanwalt Pius Suter mit Wildwest-Methoden im Kanton Aargau

Pius Suter nicht auf dem Bild erkenntlich

Als ein Käufer die Rechnung, trotz mehrmaligen Erinnerungen und Mahnungen nicht zahlte, versuchte ich diesen an seinem Geschäftssitz zu betreiben. Doch leider war der Käufer, Betreiber eines kleinen Ladens, in dieser Gemeinde unbekannt. Also entschloss ich mich, die Ware in seinem Laden wieder abzuholen, die Rechnung bar einzukassieren oder mir Waren im Gegenwert der Rechnung aushändigen zu lassen. Eine Verkäuferin übergab mir dann freiwillig Waren im entsprechenden Gegenwert.

Daraufhin wurde ich vom Ladenbesitzer wegen Diebstahl verzeigt. Der Polizist Dominick Schürch (Polizei Frick) nahm die Strafanzeige entgegen und leitete diese an den Stv. Leitenden Staatsanwalt Pius Suter (Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg) weiter. Der Staatsanwalt Pius Suter verurteilte mich dann mit einem Strafbefehl wegen Diebstahl zur Zahlung von Fr. 900.- und einem Eintrag ins Strafregister.

Das Zivilgericht Laufenburg beurteilte den Fall und kam zum Schluss, dass die Warenherausgabe unter eine sog. Veränderungsabrede fällt und rechtens sei. Dies interessierte den Staatsanwalt Pius Suter der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg nicht und er hielt an seinem Strafbefehl fest.

Das Strafgericht Laufenburg erkannte in der Warenherausgabe auch kein Offizialdelikt, da ich nicht in Bereicherungsabsicht handelte, sondern mich nur schadlos halten wollte. Der Staatsanwalt Pius Suter machte sich nicht einmal die Mühe, seinen Standpunkt vor Gericht zu vertreten.

Als Aussendienstmitarbeiter muss man sich vor den Wildwest-Methoden im Kanton Aargau in Acht nehmen. Nur wenn man sich schon auf den Eigentumsvorbehalt beruft und nichtbezahlte Ware abholt, steht man mit einem Bein im Strafregister. Besonders muss man sich vor dem Staatsanwalt Pius Suter in Acht nehmen, dieser prüft Strafanzeigen nicht genau und schreibt vorschnell und mit mangelhafter Begründung Strafbefehle, die alle teuer zu stehen kommt und den Gerichten viel Arbeit beschert.

 

 

 

Viele neue Links zu rechtsanwältinnen.ch stabilisieren Platz 1 bei Google

Danke der Berichterstattung über den Vierfachmord in Rupperswil und die Rechtsanwältin Renate Senn wird mein Blog www.rechtsanwältinnen.ch von vielen Medien verlinkt. Dadurch wird der Platz Nr. 1 bei Google langfristig gesichert. Leider behaupten einige Medien, dass dieser Blog eine „gefälschte“ Webseite der Anwaltskanzlei von Renate Senn „Küng Metzler Senn“ wäre. Die Kanzlei nennt sich „Küng Metzler Senn“ oder „Küng und Metzler Rechtsanwältinnen Baden“. Leider haben die drei Damen eine generische Domain gewählt, die man rechtlich nicht schützen kann und die Variante mit ä im Domainnamen nicht registriert. Da sich die beiden Webseiten komplett voneinander unterscheiden, gibt es auch keine Verwechslungsgefahr. Der Vorwurf einer „Fälschung“ ist somit komplett unhaltbar.

Der Strafrechtsanwalt Thomas Fingerhuth nennt die Berichterstattung der Medien eine private und berufliche Katastrophe für Renate Senn. Dabei war er einer der schärfsten Kritiker von der Pflichtverteidigerin von Thomas N.  Thomas Fingerhuth: «Sie distanziert sich in ihrer Mitteilung von ihrem Mandanten. Das geht nicht. Es sei der Job eines Anwalts, «streng und ganz einseitig» die Interessen seines Mandanten zu vertreten, «so bestialisch seine Taten auch sein mögen». Renate Senn nahm die mahnenden Worten ihres Kollegen wohl zu sehr zu Herzen und spielte dann den sexuellen Missbrauch an einem Buben herunter und gab den Mordopfern eine Mitschuld an ihrem Tod.

Aargauerzeitung: „Gefälschte Kanzlei-Website“