Auch Autos haben Persönlichkeitsrechte!

Nach der heutigen Rechtsauffassung gewisser Mitmenschen könnte man meinen, dass auch Autos Persönlichkeitsrechte haben. Oft sind das Menschen, die sich selber ins Zentrum stellen und sich mit ihrem Auto sehr verbunden fühlen. Gerade Frauen suchen ihr Fahrzeug nach dem Aussehen aus. Es sollte eine liebliche Formen haben, kugelrunde, augenförmige Scheinwerfer und eine mundähnliche Frontschürze. Gerade ein Mini Cooper ist ein sehr beliebtes Frauenauto und ist gemäss einer Studie das zweitbeliebteste Auto von Frauen. Frauen lieben kleine Autos, da man diese sehr leicht in enge Parklücken parkieren kann. Frauen halten sich meistens an Geschwindigkeitsbegrenzungen, aber nicht immer an Parkverbote. Wer Fahrrad oder ein kleines Frauenauto fährt, denkt oft, dass er im Strassenverkehr mehr Rechte hat. Die meisten Gesetze in der Schweiz wurden vor dem Zweiten Weltkrieg gemacht – natürlich von Männern, denn das Frauenstimmrecht oder die Gleichberechtigung gibt es in der Schweiz erst ein paar Jahr – und auch das nur auf Papier.

Autos haben auch gewisse Persönlichkeitsrechte

Autos, gerade kleine Frauenautos, habe auch gewisse Persönlichkeitsrechte, könnte man meinen, wenn man Frauen sprechen hört. Für Frauen können kleine Hunde ein Kinderersatz sein. Ich finde es immer sehr niedlich, wenn ich Frauen sehe, die ihren kleinen Chihuahua in ihren Marken-Handtäschchen herumtragen und wie kleine Kinder schätzelen. Ältere, kinderlose Frauen sind leider oft frustriert. Wenn Sie keinen kleinen Hund als Kinderersatz haben, fahren sie dann oft kleine Frauenautos. Sie geben diesen sogar Namen und richten das Interieur wie ein Kinderzimmer ein. 

Wenn sich jetzt eine Dame die Freiheit nimmt, ihr kleines Frauenauto auf einem fremden Parkplatz abzustellen, darf man sie auf keinen Fall zurechtweisen. Frauen in der heutigen Zeit sind nämlich emanzipiert und lassen sich nicht einfach herumkommandieren. Als Mann sollte man sich sogar bei ihr entschuldigen, dass man ihr nicht sofort die Türe öffnete und ihr ein Gläschen Sekt reichte. Auf keinen Fall darf man das Auto der Falschparkerin fotografieren und ins Internet stellen. Das ist etwa gleich schlimm, wie man ein nacktes Kind fotografieren und auf Facebook veröffentlichen würde – kriminell und strafbar! Wenn sogar die Autonummer des Frauenautos sichtbar ist, fühlt sich das für die Dame an, als hätte man ihr unter den Rock geschaut – ein sehr beschämendes Gefühl.

Autos haben eine Persönlichkeit und somit auch Persönlichkeitsrechte

Ein Frauenauto als hässlich zu beizeichnen ist etwa so schlimm, wie ein Messerstich Mitten ins Herz. Zu Recht kann man so einen Übeltäter bei der Polizei wegen Ehrverletzung anzeigen. Kein Mensch hat das Recht ein Frauenauto als hässlich zu bezeichnen – KEIN MENSCH!

Bild: Bildausschnitt aus dem Film „Cars“ (2006)